H- Zulassung / 11.5 to
- die schobis
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Re: H- Zulassung / 11.5 to
19 Nov. 2016 17:56
Ups soll natürlich heißen.... (ob das Fahrzeug )
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- die schobis
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Re: H- Zulassung / 11.5 to
19 Nov. 2016 19:01
Hi Manfred,
auch in Deutschland darfst Du mit Wohnmobilen über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen fahren.
Und so wie die Schobis (Vornamen weiß ich leider nicht) schreiben gilt das Fahrverbot nur für Lkw. In seinem Fall wurde die Güterbeförderung verneint und als Koffer für Wohnzwecke deklariert.
Würde mich doch noch interessieren, ob jetzt in den Papieren Lkw steht, oder Sonstiges Fahrzeug mit Koffer für Wohnzwecke.
Danke.
LG
Bodo
auch in Deutschland darfst Du mit Wohnmobilen über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen fahren.
Und so wie die Schobis (Vornamen weiß ich leider nicht) schreiben gilt das Fahrverbot nur für Lkw. In seinem Fall wurde die Güterbeförderung verneint und als Koffer für Wohnzwecke deklariert.
Würde mich doch noch interessieren, ob jetzt in den Papieren Lkw steht, oder Sonstiges Fahrzeug mit Koffer für Wohnzwecke.
Danke.
LG
Bodo
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Re: H- Zulassung / 11.5 to
19 Nov. 2016 19:49
Hallo Manfred ,
Im FZ - Schein steht schon LKW
LG Gerhard
Die Schobis
Im FZ - Schein steht schon LKW
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Re: H- Zulassung / 11.5 to
19 Nov. 2016 21:23
Hallo,
ich hab da mal so ein paar Texte gefunden. Ich finde sie recht aufschluss- und hilfreich:
Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3)StVO sind folgende Fahrzeuge nicht betroffen:
LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an (ständige Rechtsprechung, vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03).
Gruß
Joachim
ich hab da mal so ein paar Texte gefunden. Ich finde sie recht aufschluss- und hilfreich:
Laut Verwaltungsvorschrift zu § 30 (3)StVO sind folgende Fahrzeuge nicht betroffen:
LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an (ständige Rechtsprechung, vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03).
Gruß
Joachim
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Re: H- Zulassung / 11.5 to
20 Nov. 2016 10:36
Servus Joachim,
Genau das Urteil vom 23.07 ( Sprinter Urteil ) ist auch in meiner Befreiung aufgeführt.
Genau das Urteil vom 23.07 ( Sprinter Urteil ) ist auch in meiner Befreiung aufgeführt.
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