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LKW-Verbotsschild im Ausland

  • trabuco11
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 15:16
#11383
Hallo,
der österreichische Beamte darf denken was er will. Aber in Deutschland ist das halt anders geregelt, als im gesamten europäischen Ausland....
Schaut nochmal hier:
www.wohnmobilrent.de/dateien/verkehrsbestimmungen.pdf

In D gelten die LKW-Schilder für alle Fahrzeuge ab 2,8/3,5t unabhängig von der Nutzungsart.
Das ist in den meisten anderen europäischen Ländern anders.
Habe gestern deshalb auch mit dem ADAC telefoniert, und die selbe Info bekommen. Ob das nun vernünftig ist, oder nicht, darüber darf man gerne streiten, aber in D ist das halt nun mal so geregelt. Wer mit einem 7t-WoMo in eine LKW-Verbotszone einfährt und erwischt wird, hat halt Pech.

Auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind im europ. Ausland komplett unterschiedlich
www.arcd.de/fileadmin/templates/pdf/tempolimits_europa.pdf
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 15:47
#11384
Bei dem Verbotsschild (Themenstart) mit dem Zusatz 2,8t hätt ich demnach mit meinem Toyota Landcruiser auch nicht fahren dürfen.
War ein Pkw (gleich wie der Steyr) mit 3t (auch drüber)

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

25 Juni 2015 20:58
#11389
@trabuco

Danke für die Liste (pdf) - genau das hab ich gesucht.

Obwohl mir die Argumentation der Österreicher besser gefallen hat..... :evil: :whistle:

Gruß
Tom

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

26 Juni 2015 10:25 - 26 Juni 2015 10:29
#11395
Hr. Meyr schrieb:
Letnei schrieb: Dieser Eintrag M1 bzw. neuer M1G macht die Österreichische Zulassung auch so dermaßen wertvoll dass es sich lohnt den einen oder anderen Klimmzug dafür zu machen.
Der normale Österreich-Transit-Fahrer ist gut beraten ein M1(G) oder zumindest Wohnmobil eingetragen zu haben denn sonst greifen die LKW Fahrverbote und das ist mindestens unangenehm (Maut) bis exorbitant (Missachtung Fahrverbote) teuer wenn es zu Strafen nach dem Umweltschutzgesetz kommt kann das mal locker höhere 4 stellige Beträge erreichen.
In Österreich kommt es darauf an was in den Papieren steht.

LG Thomas

Hallo Thomas,
wie wird denn in Österreich ein Fahrzeug mit dem Eintrag 21(Feld J) 0500(Feld 4), also SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T in Bezug auf Beschränkungen und Schilder eingestuft?
Viele Grüße, Jürgen

Hallo Jürgen,

ein sonstiges KFZ Wohnmobil :
§ 2. Begriffsbestimmungen
5.
Personenkraftwagen ein Kraftwagen (Z. 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als acht Personen Plätze aufweist;
8.
Lastkraftwagen ein Kraftwagen (Z 3), der nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern auf für den Fahrzeugverkehr bestimmten Landflächen bestimmt ist, auch wenn er in diesem Fall eine beschränkte Ladefläche aufweist, ausgenommen Sattelzugfahrzeuge;
28a.
Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

Tisch und Sitzgelegenheiten,

Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,

Kochgelegenheiten und

Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

Nachdem du kein Lastkraftwagen bist kannst du in Ö alle Fahrverbote die einen LKW im Bild haben ignorieren. Ich hab z.b. gerade ein Verfahren wegen angeblichen zu schnell Fahrens (76 im 60er) in den Nachtstunden (Streckenweise 60) gewonnen weil meine o.g. Argumentationskette ein M1(G) ist kein LKW voll akzeptiert wurde.
Allerdings wenn es andere Beschränkungen als die klassischen 7,5to sind ist es meist eine Brücke oder Engstelle die dir das Vorankommen verwehrt da ist ein bisschen Gespür von Nöten welche man getrost ignorieren kann und welche nicht.
LKW Überholverbote beachte ich Grundsätzlich da habe ich keine Erfahrungswerte dazu.
Und wenn es Geschwindigkeitsbeschränkungen auf unbekannten Straßen sind halte ich mich auch daran oder fahre mit erhöhter Bremsbereitschaft (ich hab die Reifen in einer Kurve schon mal zum Schreien gebracht das brauch ich nicht nochmal)

Das sind meine Verhaltensweisen in Ö da kann ich mich recht schnell herausreden wenn es sein muss...

LG Thomas
Steyr - Was sonst?!?
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Letzte Änderung: 26 Juni 2015 10:29 von Letnei. Begründung: noch ein Zitat eingefügt

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

26 Juni 2015 10:52
#11397
Ich find es zwar komisch, dass D da einen eigenen Weg geht mit der Bedeutung des Schildes, aber dagegen wird wohl keiner von uns was machen können...
Auf jeden Fall ein fettes Dankeschön für die Aufklärung (pdf)

Was Österreich betrifft:
Wenn bei der Fahrzeugtype irgendwas mit "M" im Zulassungsschein steht, kannst alles mit LKW vergessen, da du ein PKW bist. - Wie auch schon Thomas geschrieben hat.
Allerdings würde ich es mit den allgemeinen Verboten nicht "mit Gespür" interpretieren wie Thomas meint, sondern es einfach beachten, denn die Strafen für LKW, bzw. große Fahrzeuge sind in Ö wesentlich höher, als die PKW-Tarife. Davon abgesehen unterscheidet der handgeschlagene Tunnel in seiner Durchfahrtshöhe über der Straße nicht ob du ein LKW oder PKW bist

Es gibt auch sehr viele Zusatztafeln wie zB.
"ausgenommen Ziel- und Quellverkehr"
"ausgenommen Zustelldienste"
"ausgenommen Anrainer"
...
für den Fall der Fälle schadet es nicht, bei Anhaltung, eine konkrete Adresse, o.ä. in diesem Bereich parat zu haben um die Einfahrt begründen zu können. - Das kann die Geldbörse ungemein schonen!

Noch 2 konkrete Beispiele im Bereich Kärnten/Slowenien, die wir letzte Woche ausprobiert haben:
Loibelpass und Seebergsattel (beides Bergstraßen mit Grenzübergang) haben beide ein LKW-Fahrverbot. - lt. schriftlicher Auskunft der Exekutive dürfen wir (als "M") jedoch fahren B)
Falls sich jemand die Maut vom Karawankentunnel sparen möchte...

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

26 Juni 2015 13:06
#11398
Hier handelt es sich auch um eine gewichtsbeschränkung und hat nichts mit LKW oder Womo zu tun!
Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

26 Juni 2015 14:10 - 26 Juni 2015 14:11
#11399
Also Gspür braucht man in Österreich dafür nicht:
Wenn steht "für LKW" oder das LKW Piktogram drauf ist, dann gilt es nur für LKW und du kannst es mit dem Womo ignorieren.

Wenn nur das Gewicht oder länge/breite/höhe angegeben ist und kein LKW Piktogram, dann gilt es für alle Kfz. etwaige Ausnahmen sind mittels Zusatztafel im Einzelfall angeschrieben
Letzte Änderung: 26 Juni 2015 14:11 von Gregorix. Begründung: tippfehler

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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

26 Juni 2015 14:26
#11401
Das mit Gespür war auf Erweiterungen wie z.b. LKW über 10to oder ähnliches gemünzt nicht für allgemeine Ver- / Gebotstafeln, die sind auch bei uns einzuhalten.
Steyr - Was sonst?!?
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Re: LKW-Verbotsschild im Ausland

26 Juni 2015 16:06
#11403
Danke an alle für die vielen klärenden Worte. Letztendlich muss immer der Sepp hinterm Steuer entscheiden und ist dann auch dafür verantwortlich, das ist eh klar. :unsure:
Allen ein schönes Wochenende, viele Grüße, Hr. Meyr (Kiki & Jürgen)
Viele Grüße, Hr. Meyr
(Kiki & Jürgen)

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