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Zulassungsmalör So.KFZ

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

21 Aug. 2015 10:44 - 21 Aug. 2015 10:46
#11978
Das ist schon richtig , aber die Klasse M geht nun mal nicht über 3,5 Tonnen und damit gilt auch für diese Klassen das Lkw Überholverbot nicht .
Und unter 3,5 Tonnen wirst du deinen Steyr ja wohl nicht kriegen , oder ?? Hier sind noch ein paar Netzbeispiele meiner Quellen:

www.tz.de/auto/lkw-ueberholverbot-gilt-a...bile-zr-5049281.html

www.verkehrslexikon.de/Texte/Wohnmobil02.php

www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Framea...KZKatalog/Kat277.htm
Letzte Änderung: 21 Aug. 2015 10:46 von matzemeyer.

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

21 Aug. 2015 11:34
#11979
Die Klasse M geht über 3.5 Tonnen. Mein Steyrer hat 11.5 Tonnen zulassung auf M1 (Wohnmobil).
Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

21 Aug. 2015 14:37 - 21 Aug. 2015 14:38
#11984
Dan hat man dich sowieso falsch eingestuft - den WENN wärst du M1G. da du ja einen Allradantrieb hast ..... - mit maximale zul. ah. Last bis 3,5 Tonnen ( eben bis zum Zul. Ges gew des Zugfzg...)

siehe vorhergehende erläuterungen in den angeführten Quellen..

trotz allem ändert das nichts an dem Verfahren in Deutschland wie das LKW Überholverbot auf die Wohnmobile über 3,5 Tonnen ausgedehnt wird.
Der ADAC versucht seit 8 Jahren dagegen halbherzig anzukämpfen - im Moment läuft auch wieder eine Petition dagegen ...
ändert aber nichts daran , dass es für wohnmobile ab 3,5 Tonnen gilt..
waren meine Quellangaben nicht ausreichend ???, soll ich noch mehr beweise liefern , dass es für womos ab 3,5 tonnen gilt ?? es gibt seitenweise beweise dafür - ihr müsst nur mal "Überholverbot + Wohnmobile "googeln.... Gruß Matze
Letzte Änderung: 21 Aug. 2015 14:38 von matzemeyer.

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

21 Aug. 2015 20:00
#11988
Ich verstehe die Aufregung nicht um das Überholen. :ohmy:
Im Zweifelsfalle halte ich mich an das Schild, wenn ich es sehe, da breche ich mir keinen Zacken aus der Krone. Erstens gilt das Überholverbot nicht für die ganze Reise, sondern nur für einen klitzekleinen Teil der Strecke und zweitens ist der Steyr kein Rennwagen, ergo ist der Zeitverlust auf die Gesamtstrecke eh vernachlässigbar. Ich wäre/bin ja nicht auf der Flucht sondern fahre in den Urlaub. :woohoo: :silly:

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

21 Aug. 2015 23:12
#11993
@ Matzemeyer
Gebe Weltbummler Recht.
Meine Typisierung lautet ebenfalls M1G / Personenkraftwagen ( gesamt 11500 Kg )
MFG Heinz

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

24 Aug. 2015 01:20 - 24 Aug. 2015 01:32
#12007
matzemeyer schrieb: Dan hat man dich sowieso falsch eingestuft - den WENN wärst du M1G. da du ja einen Allradantrieb hast ..... - mit maximale zul. ah. Last bis 3,5 Tonnen ( eben bis zum Zul. Ges gew des Zugfzg...)

Nur zur Vervollständigung:
das "G" gibt es nicht wenn das Auto "nur" Allradantrieb hat, es müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Der 12m18 erfüllt sie.

Aus der Richtlinie
4. Geländefahrzeuge (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Mein 12m18 ist auch ein M1G, da Wohnmobile über 3.5t weiterhin als M1 bzw M1G eingestuft werden.

Besonders lustig wird dann die Unterhaltung mit den Ordnungshütern, wenn man hinter seinem Wohnmobil einen Tieflader mit einem ZweitLKW als Beiboot hinterherzieht. :-)


LG,
Andy
Letzte Änderung: 24 Aug. 2015 01:32 von AndreasE.

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

25 Aug. 2015 17:57
#12045
Mein TÜV will das Fahrzeug als Geländefahrzeug gem.RL 70/156 EWG einstufen, mehr geht nicht, sagt er!

Was bedeutet das für mich? Welche Vor und Nachteile hat das?

Der Container muss an allen (vier) Befsetigungspunkten fest verschraubt sein!
Wie mache ich das am einfachsten?

Beste Grüße Kim
@ FB: Kim Kamps
FB Gruppe: Allrad LKW Hilfe
FB Gruppe: Steyr 12M18 & 680 Fahrer

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

25 Aug. 2015 21:02
#12053
Die Maximale Anhängelast der Klasse M1 beträgt 3,5 Tonnen.
Du hast bei deinem wikipedia-Zitat die letzte Zeile weggelassen...- die lautet:
"Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen."

de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

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Re: Zulassungsmalör So.KFZ

26 Aug. 2015 11:00
#12060
Ich habe nicht den Wikipedia Artikel zitiert, sondern direkt den Gesetzestext von der Webseite des Justizministeriums
www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix.html
Dort kommt der Wikipedia Kommentar betreff Anhänger nicht vor.

LG, Andy

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