Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
- klami
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
13 Aug. 2018 17:42Bis 3,5 t ist alles wie PKW, über 3,5 Tonnen mit Ausnahme des Omnibus fährt alles wie LKW.....
Aber: Zumindest 70 auf der Landstraße....
Wusste garnicht dass wir ein Highspeed-Paradies sind!
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
13 Aug. 2018 21:22Nein!
In Österreich ist Wohnmobil für Personen Beförderung und nicht für Waren.
Alle lkw verbote gelten nicht für Wohnmobil genau so nicht wie für Buse.
Es gelten für Wohnmobile nur Verbote an Gewicht oder abmasse!
Zb. LKW Fahrverbot mit Zusatz über 7.5 Ton. Gelten nicht für M1G Wohnmobile über 7.5 Ton. ZB. Steyr. 12M18.
Fahrverbote (nur) 7.5 to gilt für alles über 7.5 Ton also auch für Wohnmobil steyr 12N18 wenn dieser nicht angelastet unter 7.5 Ton ist.
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
11 Sep. 2018 15:33 - 11 Sep. 2018 15:34Weltbummler schrieb: @klami
Nein!
In Österreich ist Wohnmobil für Personen Beförderung und nicht für Waren.
Alle lkw verbote gelten nicht für Wohnmobil genau so nicht wie für Buse.
Es gelten für Wohnmobile nur Verbote an Gewicht oder abmasse!
Zb. LKW Fahrverbot mit Zusatz über 7.5 Ton. Gelten nicht für M1G Wohnmobile über 7.5 Ton. ZB. Steyr. 12M18.
Fahrverbote (nur) 7.5 to gilt für alles über 7.5 Ton also auch für Wohnmobil steyr 12N18 wenn dieser nicht angelastet unter 7.5 Ton ist.
Moin zusammen, beim Googlen nach LKW Fahrverbot in AT bin ich auch auf diesen Thread in unserem Forum gestoßen.
Folgendes Problem:
Wir werden Mitte Oktober unseren Steyr mit Wohnkabine vom Ausbauhersteller in AT nach D überführen. Aufgrund von terminlichen Zwängen muss ich auf einem Sonntag fahren. WoMo Zulassung bekommt er erst in D. Zur Auswahl stehen 2 Möglichkeiten für die vorübergehende Zulassung (ich habe für beides Gutachten):
1. als LKW Plane & Spriegel <7.5to (so war er noch in Grün zugelassen)
2. als LKW Fahrgestell mit 10to. (schon mal wieder aufgelastet)
Mit 1 wäre ich aus dem Fahrverbot raus, befürchte aber zu schwer zu werden. Auch wenn noch allerhand fehlt. Letztendlich wird es die Waage zeigen.
Mit 2 bin ich vom Gewicht im sicheren Bereich, aber >7,5to und als LKW damit eigentlich im Fahrverbot drin.
Zur Meinung von Weltenbummler passt eine Feststellung des ÖAMTC (wenn auch zur Frage ob Wohnmobile >7.5to. unter das Fahrverbot fallen):
Zitat/ "Die Verkehrsjuristen des ÖAMTC stellen dazu fest, dass es sich laut Gesetz bei diesen Beschränkungen um Fahrverbote für Kraftfahrzeuge handelt, die ausschließlich der Beförderung von Gütern dienen.! /Zitat Ende
Frage: Kann ich davon ausgehen, dass ich in AT als ein offensichtlich nicht zur Güterbeförderung geeigneter LKW bei einer eventuellen Kontrolle "durchgewunken" werde oder ist es eher ein Glücksspiel, je nachdem wie die Ordnungshüter es sehen?
In D gibt es ja seit Mitte 2017 die Klarstellung, dass die Fahrverbote nur die gewerbliche Güterbeförderung betreffen.
Grübelnde Grüße aus dem Norden, Hilmar
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
11 Sep. 2018 15:43Wohnmobil ist Wohnmobil LKW ist LKW.
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
11 Sep. 2018 17:30Ich glaube nicht das jedes Wohnmobil in Österreich Sonntags gestoppt wird um die Papiere zu prüfen, da hätte die Obrigkeit ja gut zu tun. Wenn du wider erwarten doch gestoppt werden solltest freundlich mit dem Zettel vom ÖAMTC argumentieren und ansonsten unwissend tun. Hast dich ja schließlich vorher versucht umfassend zu informieren.

Klaus
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
11 Sep. 2018 17:59HotelIndia schrieb:Weltbummler schrieb: @klami
Wir werden Mitte Oktober unseren Steyr mit Wohnkabine vom Ausbauhersteller in AT nach D überführen. Aufgrund von terminlichen Zwängen muss ich auf einem Sonntag fahren. WoMo Zulassung bekommt er erst in D. Zur Auswahl stehen 2 Möglichkeiten für die vorübergehende Zulassung (ich habe für beides Gutachten):
1. als LKW Plane & Spriegel <7.5to (so war er noch in Grün zugelassen)
2. als LKW Fahrgestell mit 10to. (schon mal wieder aufgelastet)
Hallo in den Norden!
Ich will ja jetzt nicht alles auf den Haufen werfen, aber wenn ich das richtig verstehe möchtest du das (dein) Fahrzeug nach dem Umbau mit deutschen Kurzzeitkennzeichen aus Ö ausführen?
Und das dann noch während des Wochenend-Fahrverbots (in Ö zwischen Sa 15.00 und Sonntag 22.00 Uhr).......
Ich wohne im Grenzgebiet zu Passau und kann nur sagen: Vergiss es. Die Ö Polizei achtet sehr genau in welche Richtung sich die Fahrzeuge bewegen. Viele deutsche kaufen aktuell hier in Ö Fahrzeuge und kommen mit gelben oder roten Nummern. Aber: Eine Ausfuhr mit gelben oder roten Kurzzeitkennzeichen aus Österreich ist illegal. Da macht es keinen Unterschied ob du das Fahrzeug schon besessen hast und für den Umbau eingeführt hast oder ob du es hier gekauft hast!
Das sind zumindest meine Erfahrungen!
LG!
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
11 Sep. 2018 18:16 - 11 Sep. 2018 18:48Ne, ne, das Auto wird mit den endgültigen, schwarzen Kennzeichen überführt.
Das ein Anbringen von z.B. gelben Kurzzeitkennzeichen im Ausland illegal ist, ist mir klar. Hier würden dann z.B. die blauen, österreichischen Kennzeichen benötigt.
Von D nach AT haben wir ihn allerdings mit gelben Kennzeichen und als 7,5to. (noch ohne Aufbau) überführt. In der Richtung ist es legal

@Klaus: Danke für Deine Meinung. In die Richtung gehen meine Gedanken mittlerweile auch ...
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
12 Sep. 2018 09:55LKW ist güterbefördernd, Wohnmobil ist nicht güterbefördernd und daher nicht LKW, Sprinterurteil: Typisierung und Zulassung nicht ausschlaggebend:
auf dieser Grundlage kannst mit unseren Beamten diskutieren, ob sie mit Dir diskutieren ist unterschiedlich und fraglich.
Je mehr Dein KFZ einem Wohnmobil ähnelt umso mehr kannst Du annehmen dass es als Wohnmobil behandelt wird - im Sinne des Fahrverbotes.
Auf jeden Fall würde ich bei Deiner Überstellungsfahrt als LKW auf jeden Fall alle LKW-Gebots- und Verbotszeichen beachten (bis auf jene bezgl. Wochenendfahrverbot): d.h. Geschwindigkeit, Gewicht, Überholverbot, etc.: nur nicht anecken!!!
Gewichtskontrolle Autobahn: puh, schwierig: als LKW müsstest Du folgen ... als PKW nicht wenn LKWs rausgeleitet werden. Bei KFZ>2,8(3,5)t müsstest Du folgen .. bei Deinen Zulassungsalternativen müsstest Du raus ...
* Ich denke mit Glück wirst nicht angehalten.

* Mit nur einem bisserl Glück wirst angehalten und triffst auf g'scheite Beamte die Dich als Wohnmobil identifizieren und Dich ziehen lassen ..
* Mit keinem Glück musst mit den Beamten diskutieren und kannst sie
a) überzeugen dass Dein Fahrzeug nicht zur Güterbeförderung dienen kann und daher nicht als LKW dient

b) mit bitten und betteln überzeugen dass Du als Deutscher und als Ausländer nix böses im Sinn hast, dies eine Überführung ist, Dich erkundigt hast (ÖAMTC) und Du nie wieder kommst, nicht bleiben willst und am Weg bist auszureisen ...

* Mit Pech ist das den Beamten wurscht und sie strafen Dich als LKW ab, Einspruch mit Bezug auf Sprinterurteil unter Umständen erfolgreich

* Mit sehr viel Pech darfst nicht weiterfahren: das hat das Gute dass Du gleich Deine Kabine testen kannst

Alles dies ist durchaus möglich ...
Lg, Andreas
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
12 Sep. 2018 11:06
Sehr schön geschrieben Andreas!
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
12 Sep. 2018 21:59 - 12 Sep. 2018 22:01Uberal gefahren, auch in Tirol wo manche schilder stehen mit der LKW rot umrandet. Bis 2x angehalten.
In Ostenreich haben die blauen das fahrzeug angeschaut nachdem sie das Hollandische kentzeichencard angeschaut haben. Ganz klar LKW >7,5 T. keine weitere fragen, weiter geht’s gutte fahrt.
An die Italianische grenze carabinieri controlle, nachdem die uns bei der tankstelle vor der Rechenpass stehen gesehen haben. Sigaretten, diesel, alcohol, drogen (weil ich Hollander bin) ? Kentzeichencard und fuhrerschein controlle und der zweite ambt mochte gern ein bild machen, und weiter arivedechi !
Bis man an die letzte moglichkeiten wie von Andreas beschrieben ist, fahrt man schon wieder. “Nicht gewerbliche gutternbeforderung” ist dein mantra. (niet commercieel goederenvervoer fur Belgien und die Niederlande.) deswege brauchen wir den Tacho auch nicht zu nutzen.
-Ruud
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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
12 Sep. 2018 22:41Ich denke wir fahren nun (als 10tonner) an dem Sonntag etwas beruhigter und genießen lieber die schöne österreichische Landschaft, anstatt uns Sorgen zu machen

Den Zettel vom ÖAMTC nehme ich mit und auf hoffentlich nicht vorkommende Diskussionen bin in nun vorbereitet

Drückt mal die Daumen, dass der Termin dieses Mal auch klappt

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Re: Österreich: Typisierung als "Wohnmobil" - zulässige Höchstgeschwindigkeit
13 Sep. 2018 07:36Eine GO Box würde ich mir hinter die Scheibe kleben.
Sonst gibts Mecker von der Asfinag.
Gruß Martin
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