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Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

07 Aug. 2022 23:32
#45130
Auf der B320 ist Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen ausgenommen Ziel- und Quellverkehr. Steht auf den Verkehrszeichen vor Ort, auch ohne umfangreiche Recherche von Gesetzestexten. 

Also ab auf die Autobahn und fröhlich brennen wie ein Luster. Oder das Wohnmobil als Wohnmobil zulassen, dann gelten auch keine Umweltzonen. Österreich ist kein Land für alte Laster...

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

08 Aug. 2022 09:20
#45131
servus Heinrich,
ich denke, es ist langsam klar, wer das Bier spendiert.
Vielleicht treffen wir uns mal beim Stefan bei Optimobil in Grödig.
Würde mich freuen.
LG
Sigi

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

28 Aug. 2022 09:27
#45241
Hallo,

Aufgrund der EU-Gesetzgebung ist es eigentlich bei einer Polizeikontrolle egal, wie Du typisiert bist: es gilt wie bzw. als was das Fahrzeug bei der Polizeikontrolle angetroffen wird: wenn Ihr ein Wohnmobil seid, könnt Ihr gleichzeitig kein LKW sein: denn ein LKW ist bauartbedingt zum Transport von Lasten ausgelegt - ein Wohnmobil sollte daher nicht die Möglichkeit bieten Lasten zu transportieren.

Es stellt sich die Frage: österreichische Typisierung? Dann kann es eigentlich nur ein Fehler sein als N2 Wohnmobil zugelassen zu sein.
Deutsche Typisierung: siehe erster Absatz

Erklärung:
Nachdem viele Kombifahrer ihr Fahrzeug als KleinLKW zugelassen haben und dann wieder so umgerüstet haben, dass wieder eine Sitzbank, Sicherheitsgurte, etc. drin waren und bei Polizeikontrollen aufgefallen waren, wurde die obige Gesetzgebung geschaffen um diese Steuerhinterziehung zu beenden.

Seid Ihr daher als Wohnmobil unterwegs (Innenausbau lt. den geltenden Vorschriften was ein Wohnmobil ausmacht), habt das optische Erscheinungsbild eines Wohnmobils (Türe, Fenster, etc.) und nicht die Möglichkeit Lasten im Sinne des Güterbeförderungsgewerbes zu transportieren dürfte die Polizei Euch eigentlich nicht strafen und müsste Euch als Wohnmobil werten.

Für die Maut, Steuer, etc. gilt dies eher nicht ... da könnte dann eventuell eine Strafe oder ein Verfahren auf Euch zukommen.

die Zulassung als LKW N2 und Wohnmobil widerspricht sich eigentlich, oder?

LG, Andreas
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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

28 Aug. 2022 11:38
#45242
uhhhhhhh... ja aber du kannst ja ein Wuerfel Butter liefern mit Liefernschein damit bist du ausgenommen. :) :) :)
Das Bier geht auf mich. aber ihr koennt mich auch besuchen kommen. dann wuerde sich auch noch eine Brettljausn ausgehen.
glg
Heinrich

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

29 Aug. 2022 01:03 - 29 Aug. 2022 01:04
#45247
Also bei den ganzen Fahrverbot in Österreich steig ich langsam nicht mehr durch. Geht es jetzt hier nur um die Aussage "LKW und Wohnmobil"?
- Vielleicht ist ja der "LKW" nur umgangssprachlich da es ja vorher vielleicht mal einer war und jetzt ein Womo wurde. Ob eine solche Typisierung in D/EU geht weiß ich im Moment nicht 100%tig, ich glaube jedoch nicht. Bei der Umschreibung verliere ich den Status PKW oder LKW. Nur bei einer demontierbaren Ausstattung bleibt der alte Status bestehen dann ist es aber kein "sonstiges KFZ Wohnmobil" da hier die Austatung fest sein MUSS.
Aber es ist doch in Österreich so dass
- Wenn eine EU oder deutsche Typisierung zum "sonstigen KFZ Wohnmobil" vorliegt dies als PKW eingestuft wird und ich die ganzen "LKW" Fahrverbote inkl. "LKW + Tonnenbeschränkung" ignorieren kann.
- Erst bei einer reinen Tonnenbeschränkung (Ohne LKW Symbol) ist auch für das "PKW 12Tonnen Wohnmobil" Schluss.
Somit könnte ich auch die alte Brenner Strasse zur Hauptferienzeit fahren, sofern keine reine Tonnenbeschränkung auf der Strecke kommt.
Ich hoffe ich irre mich nicht und kann weiterhin in Österreich die Berge auf der Landstraße anschauen. Die alte Brennerstrasse ist mir aber doch dann zu stressig.
Das mit dem Womo gilt übrigens auch für Frankreich. Da interessieren mich im Moment  die LKW Schilder auch nicht.
Grüße 
Jörg
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Letzte Änderung: 29 Aug. 2022 01:04 von skyfly.

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

29 Aug. 2022 09:14 - 29 Aug. 2022 09:16
#45249
Hallo Jörg,

Zitat: "Ich hoffe ich irre mich nicht ....":  Du irrst nicht:

Die Typisierung ist klar, erster Beitrag: N2, das ist LKW: in Ö: KFZ zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 12.000 kg

Die Typisierungs- bzw. Fahrzeugklassen sind EU Vorgaben, hat Österreich umgesetzt, Deutschland nur teilweise: N2 mit Wohnmobil kann daher für Österreich nur ein Irrtum oder Fehler sein, in Deutschland möglicherweise denkbar? Da hast Du vollkommen recht.

Auch sonst hast Du vollkommen recht: Wohnmobile sind in Ö PKW und Verkehrszeichen bedeuten unterschiedlich in Ö oder D:

Die Verkehrszeichen mit einem LKW-Symbol gelten in Ö nur für "LKW": ist daher für Wohnmobile, Fahrzeugklasse PKW M1 oder wenn geländegängig M1G, NICHT RELEVANT, egal wieviele Tonnen zulässiges Gesamtgewicht 
Die gleichen Verkehrszeichen mit LKW-Symbol gelten in D für alle KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen: gilt daher auch für PKW und LKW gleichermassen ...
Zusammenfassung: LKW Symbol in Ö für Fahrzeugklasse, in D für zulässiges Gesamtgewicht 

LG, Andreas
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Letzte Änderung: 29 Aug. 2022 09:16 von Beestone.
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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

29 Aug. 2022 11:48
#45250
servus Andreas,
diese Antwort von dir von heute 29.08.2022 kann man ohne weitere Kommentare bestätigen.
Zu deiner Antwort von gestern, 28.8.2022 möchte ich aber folgendes anmerken.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei kommt es einzig und allein darauf an, welche Art der Zulassung in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Darauf kann und wird sich jeder Polizeibeamte am Ende und auch mit Recht zurückziehen.
Es nützt rein gar nichts, wenn das Fahrzeug zwar einen Wohnmobil-Aufbau hat, aber in der Zulassungsbescheinigung eben LKW steht.
LG
Sigi
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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

04 Sep. 2022 08:40
#45270
Servus Sigi,
   Andreas bezieht sich mit seiner Information über die "Eigenschaft" des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Anhaltung auf eine Regelung im NoVA-Gesetzt, hier steht ".....Wurde für ein Kraftfahrzeug keine oder eine falsche Einordnung in einem entsprechenden Fahrzeugdokument vorgenommen, sind für die Einordnung die kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 3 Kraftfahrgesetz 1967) sinngemäß anzuwenden.
Ich gehe davon aus, dass diese Regelung nur angwendet wird umd eine vorhandene NoVA - Pflicht bei einem österreichischen Fahrzeug umsetzten zu können und nicht für die Entscheidung ob ein ausländisches Fahrzeug als Wohnmobil gilt und daher bei einem LKW-Fahrverbot fahren darf oder nicht. Hilfreich ist allerdings die, oft in Fahrzeugscheinen angeführte Bezeichnung "Sonstiges KFZ" , auch ein Sonstiges-KFZ ist kein LKW und unterliegt nicht den LKW Fahrverboten, vorallem wenn es aussieht wie ein WoMo.
LG Stefan

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

04 Sep. 2022 10:40
#45273
Hallo zusammen 
das würde doch auch bedeuten das bei einem LKW Überholverbot , mit einer Wohnmobil Zulassung überholt werden darf   ? ! 
Gruß Andi 
 

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

04 Sep. 2022 18:29 - 04 Sep. 2022 18:31
#45278
@Andi
solange du nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (Gewicht) überschreitest! 
Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
Letzte Änderung: 04 Sep. 2022 18:31 von Weltbummler.

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

04 Sep. 2022 21:34
#45279
wo bitte gibts denn LKW Überholverbote ?
In Deutschland heißt das Schild
Überholverbot für FAhrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5T
Es gibt auch kleinere Fahrzeuge die eine LKW Zulassung haben...

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Re: Umgang Fahrverbote Ö >7,5 to

04 Sep. 2022 21:55
#45280
Servus Frank,
   In Österreich, in der Straßenverkehrsordnung steht:
Dieses Zeichen zeigt an, dass mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Es ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen.
Spannend ist auch die Formulierung in D, hier seht wie, Du richtig schreibst KFZ über 3,5to, allerdings steht unter den Ausnahmen PKW und Kraftomnibusse. Nachdem laut EU Fahrzeugklasseneinteilung ein Wohnmobil ein Fahrzeug M1 also ein PKW ist, sollten auch unsere Fahrzeuge unter diese Ausnahme fallen.
LG Stefan 
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