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Lenkrad tauschen

  • H+A+10S18
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Lenkrad tauschen

10 Juli 2017 10:50
#22828
Mich stört an meim Baby eigentllich nur das alte abgegriffene Riesenlenkrad, daher meine Frage an alle: hat schon mal jemand sein Lenkrad gegen...sagen wir mal laienhaft...ein schöneres...besseres...zB Lederlenkrad getauscht und kann mir sagen welcher Nabentyp hierfür passt? Vl von einem neueren MAN? Danke im Vorraus:)
Was schert sich die steirische Tanne wenn sich das Wildschwein an ihr kratzt;)))

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Re: Lenkrad tauschen

10 Juli 2017 12:10
#22831
Hallo "H+A+10S18"
Habe mein Lenkrad bei "meinlenkrad" beziehen lassen.
Ist super geworden.
Meine Ausführung: einfach schwarz ohne Ziernähte.
Mein Auto: Steyr 12M18
Rückfragen? Immer gerne.
Gruß
Klaus
"Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben"
Wilhelm von Humbold

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Re: Lenkrad tauschen

10 Juli 2017 13:38
#22835
Servas Klaus,
danke...da hab ich auch schu dran gedacht trotzdem is mir das Originallenkrad gefühlt viel zu groß und ich hätt gern ein etwas "sportlicheres" um es mal so zu nennen...ich denk da immer an meine Ami-Freunde die so coole Lenkräder in ihren Kisten ham;)
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Re: Lenkrad tauschen

29 Juli 2017 23:42
#23100
Hallo H+A+10S18,

im Vorspann ein bisschen Gesetzestext :

Personen- und Nutzfahrzeuge
Der Hersteller
hat zur Erlangung der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges entsprechende
gesetzliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Hierbei ist für in Deutschland
zugelassene Fahrzeuge der §38 der Deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) bindend: „Die Lenkeinrichtung muss leichtes und sicheres Lenken des
Fahrzeuges gewährleisten. Sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen.
Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeuges erhalten bleiben“
Maximal zulässige Lenkbetätigungskräfte sind innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft u. a. in den Richtlinien EG-70/311/EWG bzw. ECE-R79 für
unterschiedliche Fahrzeugklassen festgelegt. Beim Übergang eines Fahrzeuges
von der Geradeausfahrt in eine definierte Kurvenfahrt dürfen die Betätigungskräfte
in Abhängigkeit von der Fahrzeugklasse bei einer Lenkanlage mit Hilfskraft
max. 150 N bis 250 N und bei einer gestörten Lenkanlage (z. B. Ausfall der Hilfskraft)
max. 300 N bis 450 N betragen. Die Fahrzeughersteller unterschreiten diese
Werte jedoch erheblich. Ausführlichere Angaben dazu sind in den bereits genannten
ECE-Regeln enthalten. Seitens des Gesetzgebers ist weiterhin eine mechanische
Verbindung vom Lenkrad zum gelenkten Rad vorgeschrieben.

Versuche doch mal Dein Fahrzeug zu lenken, wenn der Motor nicht läuft.
Und dann in einer gefahren Situation - anfang Kurve und gutes Tempo ....:sick: :sick: :sick:

Durch ein "schickes" kleines Lenkrad erhöst Du die Lenkkräfte noch mehr.
300 bis 450 N sind eine Lachnummer zu den Lenkkräften mit einem noch kleinerem
Lenkrad.

Denk an DEINE und ANDERER Sicherheit. Lass es so wie es ist. Die Techniker in STEYR
haben es GUT entschieden.

Es ist natürlich gut möglich das originale Lenkrad zu "beledern" und griffiger zu gestalten.

L.G. Gereon

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Re: Lenkrad tauschen

30 Juli 2017 09:04
#23104
Hallo Gereon,

vielen Dank für Deine eindrucksvolle Schilderung!

Auch ich kann nur raten, sich nicht die "Notfalllenkfähigkeit" des Fahrzeuges zu nehmen.
Früher konnte man mit der Stauklappenbremse den Motor abstellen. Das geht bei unseren Fahrzeugen (in der Regel) nicht mehr.
Ein wichtiger Grund hierfür ist sicherlich ein vergleichbares Szenario: Autobahnabfahrt mit Staudruckbremse -Motor stirbt ab und JETZT bitte zur 180-Grad-Wende rechts einschlagen.........

Da ist du froh um jeden cm Lenkraddurchmesser mehr! Und dankbar für dicke Oberarme.

Bitte das coole PKW-feeling nicht 1:1 auf die Arbeitsmaschine LKW übertragen.

Gruß Axel
Aller Laster Anfang ist die Stoßstange...

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Re: Lenkrad tauschen

30 Juli 2017 09:28
#23106

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