3. Sitz im Fahrerhaus
- hahuebner
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3. Sitz im Fahrerhaus
28 März 2018 19:23
Liebe 12m18 Kollegen,
Ich möchte im Fahrerhaus einen dritten Sitz eintragen lassen. Dabei soll es sich um einen Schnierle-Sitz handeln, also entsprechend geprüft usw.
Allerdings bekomme ich diesen nicht so einfach in Heidelberg eingetragen, hierzu ein Auszug aus der Mail meines Karosseriebauers:
... ich hatte heute nochmal Rücksprache mit unserem TÜV-Sachverständigen (dieser hat auch nochmal mit seinem Chef Rücksprache gehalten)
Der TÜV Heidelberg nimmt uns einen nachträglichen Sitzeinbau leider nicht ab ! Den Sitz bekommen wir stabiler fest als der Originale - da ist sich der TÜV-Prüfer auch sicher - aber abnehmen darf er es trotzdem nicht - laut Vorschrift müsste in eine zerstörenden Prüfung die Rückhaltekraft nachgewiesen werden - (was ein Quatsch - aber ich komme nicht weiten..)
Er weiß auch, dass andere Prüfstellen Dies tun - das ist auch seinem Chef bewusst - ich konnte die Herren leider nicht überreden/überzeugen....
Habt Ihr einen Tipp für mich welcher TÜV im Rhein-Main-Gebiet oder Rhein-Neckar-Raum etwas verständnisvoller an die Aufgabenstellung herangeht!?
Das Baujahr unserer Steyrs ist 10/86, darauf brauche ich aber auch nicht den TÜV hinweisen.
Vielen Dank für Eure Antwort
Grüße
Harald
Ich möchte im Fahrerhaus einen dritten Sitz eintragen lassen. Dabei soll es sich um einen Schnierle-Sitz handeln, also entsprechend geprüft usw.
Allerdings bekomme ich diesen nicht so einfach in Heidelberg eingetragen, hierzu ein Auszug aus der Mail meines Karosseriebauers:
... ich hatte heute nochmal Rücksprache mit unserem TÜV-Sachverständigen (dieser hat auch nochmal mit seinem Chef Rücksprache gehalten)
Der TÜV Heidelberg nimmt uns einen nachträglichen Sitzeinbau leider nicht ab ! Den Sitz bekommen wir stabiler fest als der Originale - da ist sich der TÜV-Prüfer auch sicher - aber abnehmen darf er es trotzdem nicht - laut Vorschrift müsste in eine zerstörenden Prüfung die Rückhaltekraft nachgewiesen werden - (was ein Quatsch - aber ich komme nicht weiten..)
Er weiß auch, dass andere Prüfstellen Dies tun - das ist auch seinem Chef bewusst - ich konnte die Herren leider nicht überreden/überzeugen....
Habt Ihr einen Tipp für mich welcher TÜV im Rhein-Main-Gebiet oder Rhein-Neckar-Raum etwas verständnisvoller an die Aufgabenstellung herangeht!?
Das Baujahr unserer Steyrs ist 10/86, darauf brauche ich aber auch nicht den TÜV hinweisen.
Vielen Dank für Eure Antwort
Grüße
Harald
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- Beestone
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Re: 3. Sitz im Fahrerhaus
29 März 2018 12:35
Servus,
Mein Vorbesitzer hat in D einen dritten Sitz im Fahrerhaus am Getriebetunnel problemlos eintragen lassen.
Dazu hat er ein Prüfgutachten vom TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom Sitzhersteller (Greiner, Antragsteller) vorgelegt, 14 Seiten lang (10 Seiten alleine welche Konsole für welches Automodell): Gutachten Nr. XXANXXXX-XX zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE Nr. XXXXX nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO (siehe unten).
Zusammenfassung: Der oben beschriebene Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der oben genannten Prüfgrundlage und ist zum Einbau in Personenkraftwagen geeignet.
Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für den Einzelsitz bestehen keine technischen Bedenken. Die mit dem Einzelsitz ausgerüsteten Fahrzeuge dürfen in bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Die Prüfgrundlage sind ein Haufen Paragraphen, Richtlinien, etc...
Des weiteren gibt es eine zweiseitige ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt Nr. XXXXX nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO (siehe oben):
Inhaber der ABE und Hersteller: Greiner Gmbh, Gerät: Fahrzeugsitz (Einzelsitz), Typ: Sportline N / Sportline GT
FAZIT:
Der Sitzhersteller hat Dir eine ABE und ein Gutachten mitzugeben: damit dürfte der Einbau dann beim TÜV ohne Probleme abzunehmen sein ...
LG, Andreas
Mein Vorbesitzer hat in D einen dritten Sitz im Fahrerhaus am Getriebetunnel problemlos eintragen lassen.
Dazu hat er ein Prüfgutachten vom TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH vom Sitzhersteller (Greiner, Antragsteller) vorgelegt, 14 Seiten lang (10 Seiten alleine welche Konsole für welches Automodell): Gutachten Nr. XXANXXXX-XX zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE Nr. XXXXX nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO (siehe unten).
Zusammenfassung: Der oben beschriebene Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der oben genannten Prüfgrundlage und ist zum Einbau in Personenkraftwagen geeignet.
Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für den Einzelsitz bestehen keine technischen Bedenken. Die mit dem Einzelsitz ausgerüsteten Fahrzeuge dürfen in bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Die Prüfgrundlage sind ein Haufen Paragraphen, Richtlinien, etc...
Des weiteren gibt es eine zweiseitige ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt Nr. XXXXX nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO (siehe oben):
Inhaber der ABE und Hersteller: Greiner Gmbh, Gerät: Fahrzeugsitz (Einzelsitz), Typ: Sportline N / Sportline GT
FAZIT:
Der Sitzhersteller hat Dir eine ABE und ein Gutachten mitzugeben: damit dürfte der Einbau dann beim TÜV ohne Probleme abzunehmen sein ...
LG, Andreas
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- hahuebner
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Re: 3. Sitz im Fahrerhaus
29 März 2018 14:00
Hallo Andreas,
Vielen Dank, damit hast Du mir schon mal geholfen!
Dann wechsle ich vielleicht den Sitz. Der Schnierle-Sitz hätte mir ganz gut gefallen, da er klappbar und mit fester, fast ebener Rückseite ist, somit wäre auch der Zugang zum Durchstieg einfacher. Ich schau mich jetzt mal bei Greiner um.
LG, Harald
Vielen Dank, damit hast Du mir schon mal geholfen!
Dann wechsle ich vielleicht den Sitz. Der Schnierle-Sitz hätte mir ganz gut gefallen, da er klappbar und mit fester, fast ebener Rückseite ist, somit wäre auch der Zugang zum Durchstieg einfacher. Ich schau mich jetzt mal bei Greiner um.
LG, Harald
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- Beestone
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Re: 3. Sitz im Fahrerhaus
29 März 2018 16:50 - 29 März 2018 16:52
Hallo Harald,
Meine Scheelmann Sitze sind auch klappbar ..
Die ABE und das Gutachten kannst Du direkt von der Homepage der Fa. Greiner runterladen (greiner-gmbh.de, bei Nachrüstsitzen/Sportline/Downloads)
LG, Andreas
Meine Scheelmann Sitze sind auch klappbar ..
Die ABE und das Gutachten kannst Du direkt von der Homepage der Fa. Greiner runterladen (greiner-gmbh.de, bei Nachrüstsitzen/Sportline/Downloads)
LG, Andreas
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Letzte Änderung: 29 März 2018 16:52 von Beestone.
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- hahuebner
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Re: 3. Sitz im Fahrerhaus
30 Juli 2019 16:44 - 26 Aug. 2019 14:25
So, innerhalb von 5 Minuten(!) war der Sitzeinbau vom TÜV abgenommen, am längsten hat es dann gedauert den Bericht zu schreiben.
Dass der Sitz „mobil“ ist war überhaupt kein Problem. Wird der Sitz nicht benötigt kommt er raus, oder geht in die „Parkposition“ hinter den Beifahrersitz. Für diesen Vorgang brauche ich ca. 2-3 Minuten. Ich bin zufrieden, jetzt passt alles.
Es handelt sich um einen Schnierle HT1 Sitz aus dem Rettungswagenbereich, mit entsprechender ABE ... Es kann die Rückenlehne nach vorne und die Sitzfläche nach oben geklappt werden.
Der Sitz ist auf einem massiven Winkelkprofil aufgesetzt, das durch das Blech des Motortunnels verschraubt ist. Insgesamt wird der Sitz von 4 Schrauben gehalten.
Das Projekt 3. Sitz ist jetzt für mich beendet.
Harald
Dass der Sitz „mobil“ ist war überhaupt kein Problem. Wird der Sitz nicht benötigt kommt er raus, oder geht in die „Parkposition“ hinter den Beifahrersitz. Für diesen Vorgang brauche ich ca. 2-3 Minuten. Ich bin zufrieden, jetzt passt alles.
Es handelt sich um einen Schnierle HT1 Sitz aus dem Rettungswagenbereich, mit entsprechender ABE ... Es kann die Rückenlehne nach vorne und die Sitzfläche nach oben geklappt werden.
Der Sitz ist auf einem massiven Winkelkprofil aufgesetzt, das durch das Blech des Motortunnels verschraubt ist. Insgesamt wird der Sitz von 4 Schrauben gehalten.
Das Projekt 3. Sitz ist jetzt für mich beendet.
Harald
Letzte Änderung: 26 Aug. 2019 14:25 von hahuebner.
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