Tacho eichen lassen?
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Re: Tacho eichen lassen?
31 Juli 2015 05:39
Hallo TomTom
Wenn Du wieder zurück möchtest braucht dir nur jemand auf die Zahlenkombination nachsehen wenn er am Fahrzeug noch die Original Räder drauf hat.
Die Zahlenkombination kannst Du selbst einstellen. Diese befindet sich im Tacho wo Du die Scheibe einlegst. Da ist eine kleine Klappe wo auch die Plombe drauf ist. Dahinter sind die Zahlenrollen die Du verstellen kannst.
Ist dein fahrzeug Wohnmobil Typisiert brauchst Du keine Tachoscheibe mehr und die Klappe braucht auch keine Plombe mehr.
Nach der Umstellung der Zahlenrollen kannst Du den Tacho selbst prüfen. Du schaltest ein GPS ein und überprüfst bei einer Testfahr ob GPS und Tacho gleich sind. Es darf geringfügig abweichen (Toleranz). Weiss momentan nicht wie viele Prozent.
Ich hatte bei der Umstellung auf 14:00 eine Zahl falsch eingestellt und bin ohne zu überprüfen losgefahren. 5 km später hats bei der Ortseinfahrt geplitzt. Danach habe ich es erst geprüft und bin auf meine falsche Einstellung gekommen.
Beim TÜV in Österreich habe ich gesagt der Tacho wurde in einer Fachwerkstatt angepasst und wir könnes es gerne an Hand des GPS nochmals prüfen. Darauaf hat er dann verzichtet, da ich ja keine Scheibe bei Wohnmobil benötige.
LG Manfred
Wenn Du wieder zurück möchtest braucht dir nur jemand auf die Zahlenkombination nachsehen wenn er am Fahrzeug noch die Original Räder drauf hat.
Die Zahlenkombination kannst Du selbst einstellen. Diese befindet sich im Tacho wo Du die Scheibe einlegst. Da ist eine kleine Klappe wo auch die Plombe drauf ist. Dahinter sind die Zahlenrollen die Du verstellen kannst.
Ist dein fahrzeug Wohnmobil Typisiert brauchst Du keine Tachoscheibe mehr und die Klappe braucht auch keine Plombe mehr.
Nach der Umstellung der Zahlenrollen kannst Du den Tacho selbst prüfen. Du schaltest ein GPS ein und überprüfst bei einer Testfahr ob GPS und Tacho gleich sind. Es darf geringfügig abweichen (Toleranz). Weiss momentan nicht wie viele Prozent.
Ich hatte bei der Umstellung auf 14:00 eine Zahl falsch eingestellt und bin ohne zu überprüfen losgefahren. 5 km später hats bei der Ortseinfahrt geplitzt. Danach habe ich es erst geprüft und bin auf meine falsche Einstellung gekommen.
Beim TÜV in Österreich habe ich gesagt der Tacho wurde in einer Fachwerkstatt angepasst und wir könnes es gerne an Hand des GPS nochmals prüfen. Darauaf hat er dann verzichtet, da ich ja keine Scheibe bei Wohnmobil benötige.
LG Manfred
Gruß Manfred
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- tomtom112
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Re: Tacho eichen lassen?
31 Juli 2015 09:53 - 31 Juli 2015 09:55
Hallo zusammen,
so hab jetzt mal am Tacho geschaut und siehe da, es ist keine Plombe da, die DIP Schalter sind offen sichtbar. Hat also schon jemand rumgefummelt.
Vielleicht hat jemand die korrekte Stellung der Schalter für Reifengröße 14,5 bzw. 365/80 - dann könnte ich es zumindest kurzfristig richtig einstellen und überleg mir dann, ob ich es neu verplomben lasse.....
Natürlich nur wenn jemand offen nachschauen kann - ich möchte natürlich nicht, daß jemand wegen mir die Plombe extra zerstört.....
Gruß
Tom
so hab jetzt mal am Tacho geschaut und siehe da, es ist keine Plombe da, die DIP Schalter sind offen sichtbar. Hat also schon jemand rumgefummelt.
Vielleicht hat jemand die korrekte Stellung der Schalter für Reifengröße 14,5 bzw. 365/80 - dann könnte ich es zumindest kurzfristig richtig einstellen und überleg mir dann, ob ich es neu verplomben lasse.....
Weltbummler schrieb: Hallo TomTom
Wenn Du wieder zurück möchtest braucht dir nur jemand auf die Zahlenkombination nachsehen wenn er am Fahrzeug noch die Original Räder drauf hat.
Natürlich nur wenn jemand offen nachschauen kann - ich möchte natürlich nicht, daß jemand wegen mir die Plombe extra zerstört.....
Gruß
Tom
Letzte Änderung: 31 Juli 2015 09:55 von tomtom112.
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Re: Tacho eichen lassen?
31 Juli 2015 13:05
Hallo Tom
Klaro, das würde oben schn erwehnt.
Ich denke es gibt viele im Forum die original bereift sind und Wohnmobil Zulassung haben. All die brauchen die Plombe nicht.
Manfred
Klaro, das würde oben schn erwehnt.
Ich denke es gibt viele im Forum die original bereift sind und Wohnmobil Zulassung haben. All die brauchen die Plombe nicht.
Manfred
Gruß Manfred
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- Latebraker
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Re: Tacho eichen lassen?
10 Nov. 2015 20:25
Hallo Tom,
die von Dir genannten 3 Punkte stehen auch bei mir derzeit im Fokus.
Zu 1.: Meiner Recherche zufolge scheint der Tacho/Fahrtenschreiber nicht im Interesse des TÜV zu liegen. Stattdessen interessiert sich dafür die deutsche Rennleitung.
Zu 2.: Die Prüfung des Fahrtenschreibers ist gem. § 57b StVZO (2) alle zwei Jahre durchzuführen bei Fahrzeugen, die nach § 57a StVZO mit einem solchen auszustatten sind. Hierzu gehören leider auch WoMos > 7,5 t (siehe o. g. § und darin genannte EG-Verordnung).
Zu 3.: Eine Tachoscheibe ist einzulegen bei WoMo > 7,5 t, siehe § 57a StVZO, meines Wissens unabhängig davon, ob gewerblich oder privat. Das ist doof, ist aber wohl so.
Was mich derzeit wirklich ein wenig beunruhigt, ist § 57c StVZO (2):
Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
Unser 12M18 haben keinen solchen Geschwindigkeitsbegrenzer und laufen alle min. 100 km/h. Bisher habe ich noch keine Ausnahmeregelung gefunden. Ich vermute und hoffe, dass es hier eine auf das Datum der Erstzulassung bezogene Sonderregelung gibt. Kann dies jemand bestätigen und eine rechtliche Grundlage hierzu liefern?
Darüber hinaus, hat jemand Erfahrungen, wer die unter § 57b StVZO (2) auf welche Weise durchführt und welche Kosten damit verbunden sind?
Danke im Voraus für alle aufklärenden Beiträge!
Beste Grüße,
Jo
die von Dir genannten 3 Punkte stehen auch bei mir derzeit im Fokus.
tomtom112 schrieb: In dem anderen Thread waren aber ein paar Sachen, die mich verwirrt haben:
1. Der TÜV will was sehen: Mein TÜV hat überhaupt nix am Tacho angeschaut?
2. Die Prüfung des Tachos wäre alle zwei Jahre zu wiederholen? Wo steht das?
3. Eine Tachoscheibe ist einzulegen? Warum? ich fahre doch nicht gewerblich und muß also keine Lenkzeiten einhalten.
Zu 1.: Meiner Recherche zufolge scheint der Tacho/Fahrtenschreiber nicht im Interesse des TÜV zu liegen. Stattdessen interessiert sich dafür die deutsche Rennleitung.
Zu 2.: Die Prüfung des Fahrtenschreibers ist gem. § 57b StVZO (2) alle zwei Jahre durchzuführen bei Fahrzeugen, die nach § 57a StVZO mit einem solchen auszustatten sind. Hierzu gehören leider auch WoMos > 7,5 t (siehe o. g. § und darin genannte EG-Verordnung).
Zu 3.: Eine Tachoscheibe ist einzulegen bei WoMo > 7,5 t, siehe § 57a StVZO, meines Wissens unabhängig davon, ob gewerblich oder privat. Das ist doof, ist aber wohl so.
Was mich derzeit wirklich ein wenig beunruhigt, ist § 57c StVZO (2):
Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
Unser 12M18 haben keinen solchen Geschwindigkeitsbegrenzer und laufen alle min. 100 km/h. Bisher habe ich noch keine Ausnahmeregelung gefunden. Ich vermute und hoffe, dass es hier eine auf das Datum der Erstzulassung bezogene Sonderregelung gibt. Kann dies jemand bestätigen und eine rechtliche Grundlage hierzu liefern?
Darüber hinaus, hat jemand Erfahrungen, wer die unter § 57b StVZO (2) auf welche Weise durchführt und welche Kosten damit verbunden sind?
Danke im Voraus für alle aufklärenden Beiträge!
Beste Grüße,
Jo
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Re: Tacho eichen lassen?
10 Nov. 2015 21:07
Die Ausrüstungspflicht ist von der Erstzulassung abhängig.
Allgemeine Hinweise zur Ausrüstungspflicht:
Ausrüstungspflicht gem. §57c StVZO besteht für
Kraftomnibusse ZGG > 10 to Erstzul. ab 01.01.1988
Lastkraftwagen ZGG > 12 to
Zugmaschinen ZGG > 12 to
Sattelzugmaschinen ZGG > 12 to
Lastkraftwagen ZGG > 3,5 to Erstzul. ab 01.01.2005
Sattelzugmaschine ZGG > 3,5 to
Zugmaschine ZGG > 3,5 to
Kraftomnibus ZGG > 3,5 to
Alle anderen benötigen keinen Geschwindigkeitsbegrenzer.
Allgemeine Hinweise zur Ausrüstungspflicht:
Ausrüstungspflicht gem. §57c StVZO besteht für
Kraftomnibusse ZGG > 10 to Erstzul. ab 01.01.1988
Lastkraftwagen ZGG > 12 to
Zugmaschinen ZGG > 12 to
Sattelzugmaschinen ZGG > 12 to
Lastkraftwagen ZGG > 3,5 to Erstzul. ab 01.01.2005
Sattelzugmaschine ZGG > 3,5 to
Zugmaschine ZGG > 3,5 to
Kraftomnibus ZGG > 3,5 to
Alle anderen benötigen keinen Geschwindigkeitsbegrenzer.
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- Latebraker
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Re: Tacho eichen lassen?
10 Nov. 2015 21:12
Hallo CWaldow,
vielen Dank für die schnelle Info. Gibt es hierzu auch eine rechtliche Grundlage, auf die man sich im Bedarfsfall gegenüber Behörden stützen kann?
Gruß,
Jo
vielen Dank für die schnelle Info. Gibt es hierzu auch eine rechtliche Grundlage, auf die man sich im Bedarfsfall gegenüber Behörden stützen kann?
Gruß,
Jo
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Re: Tacho eichen lassen?
10 Nov. 2015 22:17
Hallo Jo,
danke für Deine Ausführungen.
Ich glaube ich werde das trotzdem weiterhin einfach wie wohl die meisten ignorieren. Ich denke, diejenigen, die sich am meisten für den Fahrtenschreiber interessieren sind wohl die BAG - und die interessieren sich wiederum nicht für Wohnmobile.
Da würde ich mir mehr Sorgen machen, wenn ich mit einem abgelastetem 7,49 Tonner und einem Gewicht von 9 oder mehr Tonnen unterwegs wäre
Gibt es irgendwo jemanden, dessen Scheibe bei Womo-Zulassung schon mal kontrolliert wurde? Hab noch keinen getroffen und auch im Forum nix gelesen. Wäre interessant zu wissen ob sowas vorkommt.
Ansonsten hoffe ich in 2 Jahren auf das H - dann ist das auch erledigt.
Gruß
Tom
danke für Deine Ausführungen.
Ich glaube ich werde das trotzdem weiterhin einfach wie wohl die meisten ignorieren. Ich denke, diejenigen, die sich am meisten für den Fahrtenschreiber interessieren sind wohl die BAG - und die interessieren sich wiederum nicht für Wohnmobile.
Da würde ich mir mehr Sorgen machen, wenn ich mit einem abgelastetem 7,49 Tonner und einem Gewicht von 9 oder mehr Tonnen unterwegs wäre

Gibt es irgendwo jemanden, dessen Scheibe bei Womo-Zulassung schon mal kontrolliert wurde? Hab noch keinen getroffen und auch im Forum nix gelesen. Wäre interessant zu wissen ob sowas vorkommt.
Ansonsten hoffe ich in 2 Jahren auf das H - dann ist das auch erledigt.
Gruß
Tom
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Letzte Änderung: 16 Sep. 2020 17:19 von oschi.
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Re: Tacho eichen lassen?
10 Nov. 2015 23:01tomtom112 schrieb: Ich glaube ich werde das trotzdem weiterhin einfach wie wohl die meisten ignorieren. Ich denke, diejenigen, die sich am meisten für den Fahrtenschreiber interessieren sind wohl die BAG - und die interessieren sich wiederum nicht für Wohnmobile.
Da würde ich mir mehr Sorgen machen, wenn ich mit einem abgelastetem 7,49 Tonner und einem Gewicht von 9 oder mehr Tonnen unterwegs wäre
Gruß
Tom
Hallo Tom,
Auch ich habe meine Entscheidung pro großem Führerschein und zGg. >7,5 t gewählt, weil ich kein Interesse habe, überladen durch die Gegend zu fahren. Das ist nun offensichtlich mit einigen Begleiterscheinungen verbunden, auf die auch ich eher zufällig gestoßen bin.
Bzgl. ignorieren der gesetzlichen Regularien habe ich im www leider an nicht amtlicher Stelle gelesen, dass gewerblich und nicht gewerblich fahrende Tachoscheibensünder angeblich unterschiedlich geahndet werden:
Wo der Gewerbliche - so wurde behauptet - lediglich ein Bußgeld zu zahlen hat, soll der Private zusätzlich noch einen Punkt gutgeschrieben bekommen. Klingt unglaublich, ist rechliche Ungleichbehandlung, daher eigentlich unmöglich, aber es wäre in meinen Augen eine empfindliche Strafe. Es war wie gesagt keine offizielle Quelle, sodass die Richtigkeit nicht als gesichert angesehen werden kann.
Auch mich würden zu entsprechenden Kontrollen die Erfahrungen aus dem Forum interessieren.
@ Oschi: Vielen Dank für die Info, ich werde meinen lokalen Fahrzeugbauer zu seinen Möglichkeiten befragen. Wo wurde bei Dir die Plakette angebracht? Hast Du eine verplombte Plakette oder wird sie beim Entfernen zerstört?
Beste Grüße,
Jo
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Re: Tacho eichen lassen?
11 Nov. 2015 09:32
Hallo zusammen,
wenn der 12M ein Womo (und damit lt. geltenden (österr.) Recht automatisch ein Klasse M1 (PKW) Fahrzeug) ist fällt er durch den Raster und benötigt keinen Begrenzer.
Auch bei einem heutigen Neufahrzeug kannst du ihn entfernen lassen, ohne rechtliche Konsequenzen.
LG Thomas
Latebraker schrieb: ....Was mich derzeit wirklich ein wenig beunruhigt, ist § 57c StVZO (2):
Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
Unser 12M18 haben keinen solchen Geschwindigkeitsbegrenzer und laufen alle min. 100 km/h. Bisher habe ich noch keine Ausnahmeregelung gefunden. Ich vermute und hoffe, dass es hier eine auf das Datum der Erstzulassung bezogene Sonderregelung gibt. Kann dies jemand bestätigen und eine rechtliche Grundlage hierzu liefern?
.....
wenn der 12M ein Womo (und damit lt. geltenden (österr.) Recht automatisch ein Klasse M1 (PKW) Fahrzeug) ist fällt er durch den Raster und benötigt keinen Begrenzer.
Auch bei einem heutigen Neufahrzeug kannst du ihn entfernen lassen, ohne rechtliche Konsequenzen.
LG Thomas
Steyr - Was sonst?!?
Steyr ist wenn er trotzdem fährt!
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