Parken im Ortsgebiet - Österreich
- Maxx
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Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 15:09 - 11 Nov. 2019 15:10Und zwar ist das Parken gem. §24 Abs.3 f der STVO verboten -
"in der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 (das ist das Wochenend und Feiertagsfahrverbot für LKW) sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Spezialkraftwagen, Anhängern und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5 t,"
Der Grund warum ich im Forum darauf Hinweise ist, dass dies auch für Spezialkraftwagen der Klasse M1 (Expeditionsfahrzeug, Wohnmobil) über 3,5t gilt und nicht nur für LKW der Klasse N2 und N3.
Ich kam nochmal mit einem Schrecken davon, da beim Nachmessen durch die Exekutive bei Tageslicht rauskam, dass ich den Abstand von 25m zu den nächstgelegenen Wohnhäusern eingehalten habe.
lg Markus
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- Weltbummler
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 16:07Frag mal bei der BH nach! Dies wurde jedes 4 Ton Wohnmobil betreffen und auch jeden Bus!
Wohnmobil M1 dient zur Personenbeförderung!
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 16:18Ich bin als Personenkraftwagen zugelassen, M1G... PKW
Was steht in Deiner Zulassung? Spezialkraftwagen?
LG, Andreas
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 16:47da der polizist ja nun mal von der weiter einen lkw und kein spezialkraftwagen sieht wäre es doch vernünftiger das wagl am we oder feiertgags bzw. 22 biss 6uhr früh nicht zu bewegen abseits der wohnsiedlung zu stehen und sich ruhig verhalten oder ?!
muss ich als spezialkraftwagen einen tachographen bzw. lenkzeiten einhalten
bzw.eintragen wenn einer verbaut ist oder wie siehts damit aus,klar von der vernunft her nicht mehr wie 4std am lenkrad.. aber wie geht der herr vom amt damit um,da augenscheinlich ja ein lkw ?!
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- Beestone
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 17:40Ausnahmen davon sind im Gesetz verankert (Milch, verderbliche Güter, Blaulicht, BH, etc.),
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Ab...etzesnummer=10011384
§3.(2) STVO:
"(2) Sattelkraftfahrzeuge, Gelenkkraftfahrzeuge, Mannschaftstransportfahrzeuge, Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Spezialkraftwagen, Einachsanhänger, Anhänger-Arbeitsmaschinen und Ausgleichkraftfahrzeuge fallen jeweils in die ihrer Bauart und Verwendungsbestimmung entsprechende, in Abs. 1 angeführte Ober- und Untergruppe."
Bist Du nun in der Gruppe N2 (§3.(1)) zugeordnet, so bist Du / wärst Du ein LKW und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der LKW ...
Dem widersprichen diverse Interneteinträge, z.B.:
borgi-pinzi.at/bp_was-ist-ein-spezialkraftwagen-wenn-kein-lkw/
www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/2
(hier: 22a. Spezialkraftwagen ein Kraftwagen, der nicht unter Z 5, 6, 7, 8, 9, 11, 19, 20, 21, 28a, 28b, 28c oder 28d fällt;)
Ehrlich: sieht kompliziert aus, ist wahrscheinlich Auslegungssache, damit wahrscheinlich immer zu Deinen Ungunsten ...
Lg, Andreas
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 18:54als M1 ist es laut Fahrzeugklasse ein Personenkraftwagen und damit kein Spezialkraftwagen.
Somit ist er laut Kraftfahrgesetz 1967 ein Personenkraftwagen, Z5.
LG
Christian
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
11 Nov. 2019 23:34danke fürd info
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
12 Nov. 2019 07:45Weltbummler schrieb: Sorry Markus Ich sage einfach mal ohne es geprüft zu haben, dies stimmt nicht!
Frag mal bei der BH nach! Dies wurde jedes 4 Ton Wohnmobil betreffen und auch jeden Bus!
Wohnmobil M1 dient zur Personenbeförderung!
Hallo in die Runde,
nun kann ich leider nicht sagen wie es in Österreich aussieht, aber nach deutschem Recht ist es leider so. hier ist es gleichgültig wie das Fahrzeug zugelassen ist (Wohnmobil, PKW etc.), es betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5t. Leider sind wir hier alle gemeint.
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- Weltbummler
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
12 Nov. 2019 09:41Das kennen wir leider, dass Deutschland hier eine Ausnahme ist!
Leider haben sie es bis heute nicht geschafft sich an den Standard anzupassen!
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
12 Nov. 2019 10:02 - 12 Nov. 2019 10:08§24.(3) Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:
f) in der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Spezialkraftwagen, Anhängern und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5 t,
Bezgl. Parkverbot trifft Dich daher nicht die Frage ob Du LKW oder PKW bist, es ist der Spezialkraftwagen der schlagend ist.
Dazu muss gesagt werden dass Wohnmobile in Österreich als Personenkraftwagen, Klasse M1, zugelassen werden, vollkommen unabhängig vom Gewicht. Wieso bei Dir noch - zusätzlich - der Spezialkraftwagen und Wohnmobil eingetragen ist ist mir nicht nachvollziehbar.
LG, Andreas
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
12 Nov. 2019 13:11Ich wollte lediglich darauf Hinweisen, dass es zu Problemen führen kann. Grundsätzlich gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Ich habe leider jemanden in der Nachbarschaft, den der Anblick eines 12M18 stört und deswegen immer wieder die Polizei belästigt.
Besser einmal die Fahrzeugpapiere geprüft ob in der Zulassung Spezialkraftwagen steht oder nicht. Und wie Andreas richtig bemerkt hat, es ist egal ob LKW oder PKW - der Wortlaut Spezialkraftwagen wird schlagend. Egal ob 3,6 t oder 24 t. (Für Busse M2/M3 gilt dies ab 7,5 t wenn ich es richtig im Kopf habe).
Für Zulassungen als Wohnmobil gelten ja wiederum andere Regelungen die für jedes Bundesland in Österreich unterschiedlich sind.
LG Markus
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Re: Parken im Ortsgebiet - Österreich
12 Nov. 2019 13:40Wenn du natürlich die Plane oben hast und es scheinbar wie ein lkw aussieht bringt es natürlich gleich mal einige auf Gedanken!
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