Und noch ein H....
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30 Sep. 2016 21:46heute war Termin beim TÜV. Mängelfrei und ohne Beanstandungen und mit demH-Gutachten als Sahnehäubchen.
Sehr nett der Umgang mit dem Smartsitzen. Sehen ja super aus, alles klar. Sitze werden als "erfüllt" angekreuzt und im Schein steht "wahlweise mit Smartsitzen auf Originalkonsole". 14er Räder auch gleich eingetragen.
Dienstag geht's aufs Amt.
Gruß Dirk
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- kawahans
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Re: Und noch ein H....
01 Okt. 2016 23:47Dann wünsche ich Dir, dass es auf dem Amt auch genau so und zügig abgewickelt wird!
Gruß,
Peter
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- Daktari
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Re: Und noch ein H....
04 Okt. 2016 19:11Auch von mir natürlich herzliche Glückwünsche. Du hast das geschafft von dem hier viele noch träumen, auch ich.

Könntest du ein paar Bilder von deinem Steyr einstellen.
Die Idee die mir gekommen ist, ist folgende. Wenn jemandem das H-Kennzeichen verwehrt wird aus Gründen der Optik, Farbe, Anbauteile oder dergl. könnte man mit Bildern belegen das es die Steyr in vielen Ausführungen gibt mit H und den TÜVer überzeugen vielleicht ein paar Bilder oder ein Fahrzeugschein.
Dazu müsste dann ein eigenes Thema "H-Kennzeichen" aufgemacht werden.
Vielen Dank
LG Norbert
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Re: Und noch ein H....
10 Okt. 2016 14:35erst mal Danke an alle.
Und...seit heute ist es amtlich. Ämterdurchgang in Rekordzeit. 25 Minuten inklusive Schilder anfertigen!!!! Alles um- und eingetragen. Ab jetzt endlich legal in den Umweltzonen und die eingesparte Steuer habe ich gleich mal in eine Shelterbeschallung investiert


Achja. Final ist er jetzt "LKW mit Wechselaufbau" und den Zusätzen im Schein. "Wechselaufbau, ww. geschlossener Kasten für Wohnzwecke, Wohnkabine" Das dürfte in den meisten Fällen die Womo-Debatte erleichtern.
Gruss Dirk
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Re: Und noch ein H....
10 Okt. 2016 14:51Nur als Österreichische Neugierde.
Der Steyr bleibt aber trotzdem ein LKW mit allen Einschränkungen wie Z.B Sonntagfahrverboten usw?
Manfred
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Re: Und noch ein H....
10 Okt. 2016 15:11für mich persönlich ändert sich bei dem Thema nichts. Ich habe schon bei Erstzulassung in D auf 7,5 to. ablasten lassen, insofern hat das für mich noch nie gegolten.
Generell gilt aber H bei LKW über 7,5 to. zGg. befreit nicht vom Sonntagsfahrverbot. Es gibt Ausnahmen gerade im gewerblichen Bereich. Ausnahmegenehmigungen für z.B. Ausstellungen, etc. sind je nach Behörde möglich aber eine Einzelfallentscheidung.
Wie schon an anderer Stelle geschrieben war für mich das H wichtiger als Womo-Zulassung da wir eingekesselt sind von Umweltzonen die man ja mit H sorglos befahren darf.
Ob man mit einem LKW über 7,5 to. der eindeutig wie ein Wohnmobil aussieht das Risiko eingeht auch mal Sonntags zu fahren muss jeder für sich einschätzen.
Gruss Dirk
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Re: Und noch ein H....
10 Okt. 2016 15:42 - 10 Okt. 2016 15:44Danke
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Re: Und noch ein H....
12 Okt. 2016 03:25Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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Re: Und noch ein H....
12 Okt. 2016 10:31Für die Zulassungsform LKW-OLDTIMER gibt es für die Gewichtsklasse über 7,5t in Deutschland die Möglichkeit der befirsteten Ausnahmegenehmigung......da ja nun kein gewerbliches Interesse vorhanden ist.
Diese muss allerdings umständlich beantragt werden und kostet auch ein paar Euro.
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