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Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

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Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

28 Jan. 2015 07:59
#9583
Hallo an alle,
hab gestern mit einem Prüfer vom TÜV telefoniert und der hat irgendetwas von Prüfbescheinigung der Bremsanlage lt. EG Richtlinien, ich glaube 71/320, gefaselt. :huh:
Wo finde ich denn zu dem Thema was Brauchbares? Ich muss dem irgendwas vorlegen.

Gruß Stefan :whistle:

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Re: Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

28 Jan. 2015 11:19
#9584
Hallo Stefan,
schau mal in die Aufbaurichtlinie für Steyr-LKW´s ab Seite 33,
eventuell hilft dir das

Gruß
Hartmut

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  • Gilly
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Re: Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

28 Jan. 2015 12:46 - 28 Jan. 2015 12:51
#9585
Hi Stefan,
geht es bei dir um den normalen Jahres-TÜV oder um die Vollabnahme.
Bei meiner TÜV-Prüfung, wie bei der Vollabnahme wurde auch eine erweiterte Bremsen und Druckluftprüfung gemacht. Die haben mich zwei mal in die Werkstatt geschickt, bis alles richtig funktioniert hat.
Ich bin aber auch zur Vollabnahme gefahren, ohne vorher in der Werkstatt alles genau durch schauen zulassen. Dann war aber alles gut, hat mich wohl 1200 € gekostet, war aber wohl selber schuld.
Bremsen und Luft muss aber auch richtig OK sein.

Hier noch ein Link
Anhang 2 RL 71/320 – Bremsprüfungen und Bremswirkungen

Gruß,
Gerhard
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Letzte Änderung: 28 Jan. 2015 12:51 von Gilly.

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Re: Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

29 Jan. 2015 06:57
#9590
Erst einmal vielen Dank für die Antworten,
ich habe gestern noch mit einem 2. Tüv-Prüfer aus Heilbronn telefoniert, der hat wieder ganz was anderes geredet. :blink: Das mit den Bremsen ist wohl bei diesem Tüv kein Problem, aber dafür möchte er einen hinteren und seitlichen Unterfahrschutz, :woohoo: und eine Zulassung als SoKfz Begleitfahrzeug, das gäbe es nicht mehr…..manchmal weiß man echt nicht was man noch glauben soll???? Welcher Tüv hat denn nun den richtigen Durchblick???

Gruß Stefan

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Re: Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

29 Jan. 2015 11:16
#9591
Hallo Stefan,

uns geht es gerade ganz genauso. Fragst Du 3 Ärzte, bekommst Du 4 Antworten. :lol:
Der seitliche Anfahrschutz ist bei uns vom Tisch, da die einzelnen Lücken nicht allzusehr außerhalb der Vorschrift liegen. (Jede Lücke, die höher als 50cm vom Boden und mehr als 30cm auseinander klafft, muss abgedeckt werden. Aussage von unserem Prüfer) Wir haben dort Staukästen, die das fast einhalten. Der hintere Unterfahrschutz ist hoffentlich auch bald Geschichte. Dafür geht bei uns nichts ohne Brems- und Tachoprüfung und Umrissleuchten am Heck müssen sein, aber da haben wir weniger Probleme mit. DEN richtigen TÜV-Prüfer zu finden ist wohl ähnlich, wie mit der Nadel...

Dir, und allen anderen, noch viel Erfolg beim TÜVen, Gruß Jürgen

PS. Wenn wir mit allem durch sind, werde ich berichten. Dann gibt's auch ein paar Bilder.
Viele Grüße, Hr. Meyr
(Kiki & Jürgen)

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Re: Bremsen - Prüfbescheinigung nach EG Richtlinien

29 Jan. 2015 11:23 - 30 Jan. 2015 12:03
#9592
Ja Stefan, das mit dem TÜV, das ist manchmal schon so eine Sache für sich. Aber da must du nun mal durch.
Was die Vollabnahme als Sonstiges KFZ "Rallye -Begleitfahrzeug" mit dem Schlüssel 18-9000 angeht, gibt es hier im Forum wohl einige die dir was darüber sagen können.
Die KFZ-Steuer ist wohl die gleiche wie beim LKW, mit der KFZ-Versicherung ist es aber nicht so einfach eine zu finden, die dir den Steyr zu einen vernünftigen Preis versichern.
Die Sache mit dem Unterfahrschutz, das ist Überzeugungsarbeit bei deinem TÜV. Aber es geht, must nur die richtigen und schlüssigen Argumente haben.

Ich habe meine Vollabnahme in XXXXXXXXX machen lassen, da ist ein Herr XXXXXXX, der Herr ist ganz zugänglich bei den richtigen Argumenten (seitlicher und hinterer Unterfahrschutz mit Verwendungszweck nicht vereinbar).
und immer nett und freundlich sein zu den Herrn in den grauen Kitteln, die wollen nichts von dir, du willst was von ihnen.
Eintragung

Gruß,
Gerhard

Eine öffentliche Nennung "gefügiger" TÜV-Prüfer ist hier im Forum unerwünscht und dürfte wohl gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verstoßen!
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Letzte Änderung: 30 Jan. 2015 12:03 von weitweg. Begründung: Anonymisierung Person
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