Eingetragener Ladeluftkühler ???
- Kuhtreiber74
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Eingetragener Ladeluftkühler ???
24 Apr. 2015 22:11
Hallo liebe Steyristi,
ich hätte mal eine Frage an all diejenigen, die einen eingetragenen Ladeluftkühler in Ihrem Steyr haben.
Da ich einen zuhause habe, den ich ganz gerne mal in absehbarer Zeit einbauen möchte habe ich mal bei meinem Tüver nachgefragt. Leider scheint das wieder mal nicht ganz so einfach in BY zu sein. Der Tüver stellte verschiedene Forderungen:
- Leistungsmessung auf Allradprüfstand (sehe ich ein und kann ich bringen)
- Standgeräusch (Kann der Prüfer selbst in der Prüfstelle machen)
- Fahrgeräusch -->> So und hier ist das Problem:
Er will einen Nachweis über das Fahrgeräusch bei einer bestimmten Drehzahl und Geschwindigkeit. Dies ist aber nur auf einer Teststrecke zu machen und geht mit tausenden von Euros einher. Der Witz an der Geschichte ist aber das das Fahrgeräusch in der Regel immer ca. 2 dB leiser ist wie das Standgeräusch. Und vollkommend egal welcher Wert dabei herauskommt, das trägt er ein... Darauf besteht er...
... es sei denn ich bringe ihm von einem anderen Baugleichen Fahrzeug einen Schein in dem das schon mal gemessen, geschätzt oder was auch immer wurde...
Wer kann hier helfen???
LG und vielen Dank
Stefan
P.S.: Der Ratschlag einfach nichts zu sagen und so zu fahren fällt aus. Den habe ich sogar schon von einem anderen Prüfer bekommen...
ich hätte mal eine Frage an all diejenigen, die einen eingetragenen Ladeluftkühler in Ihrem Steyr haben.
Da ich einen zuhause habe, den ich ganz gerne mal in absehbarer Zeit einbauen möchte habe ich mal bei meinem Tüver nachgefragt. Leider scheint das wieder mal nicht ganz so einfach in BY zu sein. Der Tüver stellte verschiedene Forderungen:
- Leistungsmessung auf Allradprüfstand (sehe ich ein und kann ich bringen)
- Standgeräusch (Kann der Prüfer selbst in der Prüfstelle machen)
- Fahrgeräusch -->> So und hier ist das Problem:
Er will einen Nachweis über das Fahrgeräusch bei einer bestimmten Drehzahl und Geschwindigkeit. Dies ist aber nur auf einer Teststrecke zu machen und geht mit tausenden von Euros einher. Der Witz an der Geschichte ist aber das das Fahrgeräusch in der Regel immer ca. 2 dB leiser ist wie das Standgeräusch. Und vollkommend egal welcher Wert dabei herauskommt, das trägt er ein... Darauf besteht er...

... es sei denn ich bringe ihm von einem anderen Baugleichen Fahrzeug einen Schein in dem das schon mal gemessen, geschätzt oder was auch immer wurde...

Wer kann hier helfen???
LG und vielen Dank
Stefan
P.S.: Der Ratschlag einfach nichts zu sagen und so zu fahren fällt aus. Den habe ich sogar schon von einem anderen Prüfer bekommen...

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- Weltbummler
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Re: Eingetragener Ladeluftkühler ???
25 Apr. 2015 09:31
Der Vorschlag einfach so zu fahren ist trotz allem der Beste!
Wer zuviel fragt macht nur die Pferde (Prüfer) scheu! Ein Steyr gehört auf unbefestigte Straßen. Die findet man in Mitteleuropa fast nicht mehr. Im Rest der Welt interessiert der Ladeluftkühler niemanden. Auch bei der Jährlichen Überprüfung schaut keiner unters Führerhaus!
Wenns es jemand eingetragen braucht, dann muss man den Pferden folgen!
Wer zuviel fragt macht nur die Pferde (Prüfer) scheu! Ein Steyr gehört auf unbefestigte Straßen. Die findet man in Mitteleuropa fast nicht mehr. Im Rest der Welt interessiert der Ladeluftkühler niemanden. Auch bei der Jährlichen Überprüfung schaut keiner unters Führerhaus!
Wenns es jemand eingetragen braucht, dann muss man den Pferden folgen!
Gruß Manfred
Begeisterung ist, was uns beharrlich unser Ziel verfolgen lässt.
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- Kuhtreiber74
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Re: Eingetragener Ladeluftkühler ???
25 Apr. 2015 12:15
Hallo Manfred,
vielen Dank für Deinen Vorschlag. Aber ich hatte ja bereits geschrieben, das das ausfällt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht hoch ist erwischt zu werden... Zumindest wird es weder Prüfer noch die Polizei merken. Aber es ist definitiv so, das ich damit weder Versicherungsschutz noch Zulassung habe. Ich kenne aufgrund meines Jobs auch den ein oder anderen Unfallgutachter... und was die alles rausfinden ist wirklich unglaublich! Da braucht man ja gar nicht schuld sein. Lass den Moppedfahrer in den Steyr krachen...
Aber auch die Versicherungen versuchen sich wo es geht nur rauszuwinden... Deshalb will ich es legal. Wie Du und andere es handhaben ist ihre bzw. Deine Sache...
In diesem Sinne ein schönes Wochenende,
Stefan
vielen Dank für Deinen Vorschlag. Aber ich hatte ja bereits geschrieben, das das ausfällt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht hoch ist erwischt zu werden... Zumindest wird es weder Prüfer noch die Polizei merken. Aber es ist definitiv so, das ich damit weder Versicherungsschutz noch Zulassung habe. Ich kenne aufgrund meines Jobs auch den ein oder anderen Unfallgutachter... und was die alles rausfinden ist wirklich unglaublich! Da braucht man ja gar nicht schuld sein. Lass den Moppedfahrer in den Steyr krachen...

In diesem Sinne ein schönes Wochenende,
Stefan
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Re: Eingetragener Ladeluftkühler ???
25 Apr. 2015 17:15
hallo stefan,
versicherungstechnisch ist es möglich mit einer anfrage die entsprechende mehrleistung einschließen zu lassen. ist bei chip getunten pkw ganz normale praxis. sollte also auch beim LKW (wohnmobil) gehen.
beim pkw ist es in den meisten fällen sogar kostenfrei.
ich würde das mal versuchen. dann wäre zumindest eine hürde gemeistert.
versicherungstechnisch ist es möglich mit einer anfrage die entsprechende mehrleistung einschließen zu lassen. ist bei chip getunten pkw ganz normale praxis. sollte also auch beim LKW (wohnmobil) gehen.
beim pkw ist es in den meisten fällen sogar kostenfrei.
ich würde das mal versuchen. dann wäre zumindest eine hürde gemeistert.
gruß feuerstein
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- Ristretto
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Re: Eingetragener Ladeluftkühler ???
25 Apr. 2015 17:28
Hallo Stefan,
reicht Dir ein Brief mit der Eintragung der Mehrleistung oder muss der Ladeluftkühler explizit erwähnt sein?
LG André
reicht Dir ein Brief mit der Eintragung der Mehrleistung oder muss der Ladeluftkühler explizit erwähnt sein?
LG André
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- Kuhtreiber74
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Re: Eingetragener Ladeluftkühler ???
26 Apr. 2015 05:55 - 26 Apr. 2015 05:55
@ Feuerstein:
Hallo Feuerstein,
danke Dir! Das mit der Versicherung ist kein Problem, ich bin da eh schon in der Vorletten P.S.-Klasse. Es gibt noch eine darüber, die kostet dann 10 Euro Jahresbeitrag mehr. Das ist nicht das Problem. Das ist alles schon geklärt. Es geht wirklich nur um das blöde Fahrgeräusch...
LG Stefan
Hallo Feuerstein,
danke Dir! Das mit der Versicherung ist kein Problem, ich bin da eh schon in der Vorletten P.S.-Klasse. Es gibt noch eine darüber, die kostet dann 10 Euro Jahresbeitrag mehr. Das ist nicht das Problem. Das ist alles schon geklärt. Es geht wirklich nur um das blöde Fahrgeräusch...
LG Stefan
Letzte Änderung: 26 Apr. 2015 05:55 von Kuhtreiber74.
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Re: Eingetragener Ladeluftkühler ???
26 Apr. 2015 05:58
@ Ristretto:
Hallo André,
nein, der LLK muss in den Papieren nicht separat aufgeführt sein denke ich. es geht lediglich um die Leistung. Und es muss erkennbar sein, das es sich um den 12M18 handelt. Wenn Du also bei höherer Leistung ein Stand und Fahrgeräusch eingetragen hast, könnte mir das bei meinem Vorhaben weiter helfen.
LG Stefan
Hallo André,
nein, der LLK muss in den Papieren nicht separat aufgeführt sein denke ich. es geht lediglich um die Leistung. Und es muss erkennbar sein, das es sich um den 12M18 handelt. Wenn Du also bei höherer Leistung ein Stand und Fahrgeräusch eingetragen hast, könnte mir das bei meinem Vorhaben weiter helfen.
LG Stefan
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